Allgemeine Geschäftsbedingungen
Cockpit Leads · Inhaber: Thomas Singh · Stand: August 2026
Vor dem Einsatz prüfen lassen. Dieser Entwurf ist auf dein Geschäftsmodell zugeschnitten, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung. Besonders § 5 (Verantwortlichkeit für die werbliche Ansprache), § 7 Abs. 3 (Ausschluss von § 627 BGB) und § 12 Abs. 4 (Haftungshöchstbetrag) solltest du gegenlesen lassen. Die orange markierten Stellen musst du noch selbst entscheiden.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Leistungen im Bereich der Leadgenerierung, des E-Mail-Marketings und der Terminvereinbarung zwischen Cockpit Leads, Inhaber Thomas Singh, Moorweg 7, 26427 Moorweg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Gewinnung von Neukunden im Geschäftskundenbereich (B2B). Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Recherche, Aufbereitung und Segmentierung von Zielgruppen- und Kontaktdaten
- Konzeption und Erstellung von Kampagnen- und Anschreibentexten
- Einrichtung und Betrieb der technischen Versandinfrastruktur (Versanddomains, Postfächer, Zustellbarkeits-Setup, Warm-up)
- Durchführung und Steuerung von E-Mail-Kampagnen
- Bearbeitung und Vorqualifizierung eingehender Rückmeldungen
- Vereinbarung von Gesprächsterminen für den Auftraggeber
- Reporting über den Kampagnenverlauf
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Diese haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
(3) Der Auftragnehmer schuldet ein Tätigwerden, nicht einen bestimmten Erfolg. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — insbesondere eine bestimmte Anzahl an Antworten, Terminen, Leads, Abschlüssen oder ein bestimmter Umsatz — wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist. Angaben zu Erfahrungswerten, Richtwerten oder Prognosen sind unverbindlich und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar.
(4) Der Auftragnehmer ist in der Wahl der Mittel, der eingesetzten Werkzeuge und der zeitlichen Einteilung frei, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Dritte (Subunternehmer, Software-, Hosting- und Versanddienstleister) einzusetzen. Er bleibt Vertragspartner des Auftraggebers.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website des Auftragnehmers, in Präsentationen, Broschüren oder sonstigen Werbematerialien stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt. Die Annahme kann in Textform (z. B. per E-Mail), durch Unterzeichnung oder durch elektronische Bestätigung erfolgen.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang gültig.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:
- Angaben zu Zielgruppe, Leistungsangebot und Alleinstellungsmerkmalen
- Referenzen, Fallstudien, Kennzahlen und sonstige werbliche Aussagen einschließlich der zugehörigen Nachweise
- Freigaben zu Kampagnentexten, Versanddomains und Absenderidentitäten
- Benennung eines verantwortlichen und erreichbaren Ansprechpartners
(2) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alle von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Aussagen, Referenzen und Kennzahlen zutreffend, nachweisbar und frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Auftragnehmer übermittelte Termine und Leads unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Übermittlung, zu bearbeiten und wahrzunehmen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ergebnisverluste, die auf verspäteter, unzureichender oder unterbliebener Bearbeitung durch den Auftraggeber beruhen.
(4) Zur Freigabe vorgelegte Kampagnentexte und Konzepte gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen nach Vorlage in Textform widerspricht. Der Auftragnehmer weist bei jeder Vorlage gesondert auf diese Frist und deren Bedeutung hin.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Zeitpläne angemessen. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Mehraufwand, der dem Auftragnehmer hierdurch entsteht, wird nach dem vereinbarten oder ortsüblichen Stundensatz gesondert vergütet.
§ 5 Rechtliche Verantwortlichkeit für werbliche Ansprache
(1) Den Parteien ist bekannt, dass Werbung unter Verwendung elektronischer Post nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG grundsätzlich die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten voraussetzt und dass hiervon keine allgemeine gesetzliche Ausnahme für den geschäftlichen Verkehr (B2B) besteht. Eine Ausnahme kommt nur unter den engen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG (bestehende Kundenbeziehung) in Betracht.
(2) Der Auftraggeber tritt gegenüber den angeschriebenen Adressaten als werbendes Unternehmen und als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO auf. Der Auftragnehmer wird im Namen und im Auftrag des Auftraggebers tätig.
(3) Im Verhältnis der Parteien zueinander ist allein der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass für die Ansprache der jeweiligen Adressaten eine wirksame Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG oder ein Ausnahmetatbestand nach § 7 Abs. 3 UWG vorliegt und dass die werbliche Ansprache im Übrigen rechtmäßig ist. Der Auftraggeber trifft die Entscheidung über Zielgruppe, Ansprachekanal und Kampagnenstart.
(4) Der Auftragnehmer schuldet keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung der Kampagnen. Rechtsberatung bleibt zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten (§§ 2, 3 RDG). Hinweise des Auftragnehmers auf rechtliche Risiken stellen keine Rechtsberatung dar.
(5) Weist der Auftragnehmer auf rechtliche Bedenken hin und besteht der Auftraggeber gleichwohl auf der Durchführung, erfolgt diese auf alleiniges Risiko des Auftraggebers.
(6) Freistellung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, freigegebenen Inhalte oder erteilten Weisungen gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sowie datenschutzrechtliche Beanstandungen, Bußgelder und behördliche Maßnahmen. Die Freistellung erstreckt sich auf die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einzelner Kampagnen oder Kampagnenbestandteile ohne Einhaltung einer Frist auszusetzen oder abzulehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß bestehen oder wenn die Zustellbarkeit der Versandinfrastruktur gefährdet ist. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sie setzt sich in der Regel zusammen aus einer monatlichen Grundvergütung (Retainer) und einer erfolgsabhängigen Vergütung je qualifiziertem Termin.
(2) Qualifizierter Termin. Als qualifizierter Termin gilt ein vom Auftragnehmer vereinbarter Gesprächstermin, der kumulativ folgende Kriterien erfüllt:
- Der Gesprächspartner gehört der zuvor gemeinsam definierten Zielgruppe an
- der Gesprächspartner ist entscheidungsbefugt oder maßgeblich an der Entscheidung beteiligt
- der Termin ist mit Datum, Uhrzeit und Kontaktdaten in den Kalender des Auftraggebers eingetragen
- der Gesprächspartner hat den Termin ausdrücklich bestätigt
- [Weitere Kriterien nach Bedarf, z. B. Mindestmitarbeiterzahl oder konkreter Bedarf — oder diese Zeile löschen]
(3) Nicht wahrgenommene Termine (No-Shows). Nimmt der Gesprächspartner einen bestätigten Termin nicht wahr, unternimmt der Auftragnehmer angemessene Bemühungen zur Neuterminierung. Der Vergütungsanspruch für den betreffenden Termin entfällt, wenn der Auftraggeber den No-Show innerhalb von drei Werktagen in Textform anzeigt und eine Neuterminierung nicht zustande kommt. Termine, die der Auftraggeber selbst nicht wahrnimmt oder absagt, gelten als erbracht und sind vergütungspflichtig.
(4) Kleinunternehmerregelung. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zur Regelbesteuerung wechseln, wird die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich berechnet.
(5) Die Grundvergütung ist im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig, erstmals bei Vertragsbeginn. Erfolgsabhängige Vergütungen werden jeweils zum Monatsende rückwirkend abgerechnet.
(6) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(7) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(8) Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen. Der Vergütungsanspruch für den Zeitraum der Leistungseinstellung bleibt bestehen.
(9) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(10) Fremdkosten. Kosten für Drittleistungen (insbesondere Versanddomains, Postfächer, Software-Lizenzen, Datenanbieter, Versandtools) trägt der Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer stimmt Fremdkosten vorab mit dem Auftraggeber ab.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot genannten Datum und hat eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Die Parteien vereinbaren, dass das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ausgeschlossen ist. Es gelten ausschließlich die vorstehenden Kündigungsfristen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen
- wiederholter oder erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 4 trotz Abmahnung
- Verlangen des Auftraggebers nach Durchführung erkennbar rechtswidriger Maßnahmen
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Ablehnung mangels Masse
(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(6) Mit Beendigung des Vertrages gibt jede Partei die ihr überlassenen Zugänge und Unterlagen zurück oder löscht diese, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bereits gezahlte Grundvergütung für den laufenden Abrechnungsmonat wird nicht anteilig erstattet.
§ 8 Nutzungsrechte, Daten und Arbeitsergebnisse
(1) An den vom Auftragnehmer erstellten Kampagnentexten, Konzepten und Vorlagen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Dauer sowie den Zweck des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht.
(2) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die von ihm entwickelten Methoden, Systeme, Prozesse, Textbausteine und sein allgemeines Know-how auch für andere Auftraggeber zu nutzen und weiterzuentwickeln.
(3) Im Rahmen der Kampagne generierte Kontakt- und Leaddaten werden dem Auftraggeber in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt. Für die weitere Verarbeitung dieser Daten ist der Auftraggeber datenschutzrechtlich verantwortlich.
(4) Versanddomains, Postfächer und sonstige Infrastruktur, die der Auftragnehmer auf eigene Kosten einrichtet und betreibt, verbleiben bei ihm. Wurden sie auf Kosten des Auftraggebers eingerichtet, werden sie auf dessen Verlangen nach Vertragsende gegen Erstattung des Übertragungsaufwands übertragen.
(5) Referenznennung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Namen, Firma und Logo des Auftraggebers sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nennen und darzustellen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Die Nennung konkreter Zahlen und Ergebnisse bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 9 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen AGB im Umfang seines Regelungsbereichs vor.
(3) Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die im Rahmen der Kampagnen verarbeiteten personenbezogenen Daten der Adressaten.
(4) Werden Kontaktdaten durch den Auftragnehmer recherchiert oder von Dritten bezogen, stellt der Auftraggeber sicher, dass die Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen erfüllt werden.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet die von ihm eingesetzten Mitarbeiter und Subunternehmer auf die Vertraulichkeit und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Preise, Strategien und technische Verfahren — vertraulich zu behandeln und nur zu Vertragszwecken zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht für die Dauer des Vertrages und für weitere zwei Jahre nach dessen Beendigung fort.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren, oder deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist. Im letzteren Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab.
§ 11 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, gezielt abzuwerben oder abwerben zu lassen. Allgemeine, nicht gezielt an diese Personen gerichtete Stellenausschreibungen bleiben zulässig.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Auftraggeber in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung, höchstens jedoch auf [Betrag festlegen, z. B. 10.000] EUR je Schadensfall.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftsabschlüsse, Reputationsschäden oder sonstige mittelbare Schäden, soweit nicht Absatz 1 greift.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Zustellbarkeitsprobleme, Spam-Einstufungen, Sperrungen oder Richtlinienänderungen bei Drittanbietern (insbesondere E-Mail-Provider, Versandsoftware, Domain-Registrare), soweit er diese nicht zu vertreten hat.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(8) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht Absatz 1 greift.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Anordnungen, großflächige Strom- oder Internetausfälle sowie Arbeitskämpfe. Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung durch Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten veranlasst ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Im Falle eines Widerspruchs ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens zu kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Moorweg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang.
(5) Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers aus diesem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Anbieter
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Inhaber: Thomas Singh
Moorweg 7
26427 Moorweg
Telefon: +49 163 6768743
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